Rauchmelderpflicht
Wir sind geprüfter "Q" - Fachbetrieb für Rauchmelder, ausgebildet und zertifiziert nach DIN 14676 für die Projektierung, Montage und Wartung von Rauchmeldersystemen. |
Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Rauchmelderpflicht auch in Baden Württemberg. Nicht vergessen ! Wir beraten Sie gerne.
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Mit Stand Juli 2016 haben alle 16 Länder die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin im Juni 2016 seine Bauordnung ergänzt. Die Rauchmelderpflicht tritt dort für Neubauten am 1. Januar 2017 in Kraft.
Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass in Wohnungen
- Schlafräume und
- Kinderzimmern sowie
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.
In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen) müssen auch andere Räume einen Rauchwarnmelder haben.
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.